Preise & Honorarregelungen

Die Tätigkeit des Heilpraktikers, d.h. das Bemühen um Heilung oder Linderung im gegenseitigen Einverständnis von Heilpraktiker und Patient, ist im BGB geregelt. Darunter fällt auch die Verpflichtung des Klienten zur Bezahlung (§§ 611-630 BGB). Das Honorar des Heilpraktikers kann dabei nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern wird zwischen Klient und Heilpraktiker frei vereinbart. Falls keine Vereinbarung getroffen wurde gilt das sogenannte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).